PEGNITZTAL (fu) – Vor kurzem trafen sich Vertreter von Behörden und Institutionen, die mit den Planungen zur Erneuerung der Pegnitzbrücken zwischen Hersbruck und Pegnitz zu tun haben, zu einem Meinungsaustausch in der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamtes in Nürnberg.
Bei dem offenen und konstruktiven Gespräch ging es vor allem darum, Möglichkeiten und Kompromisse bei den anstehenden Brückenerneuerungen oder Sanierungen zu finden. Sie sollen die Notwendigkeiten der Deutschen Bahn berücksichtigen, aber auch Belange des Denkmalschutzes und der Heimatpflege.
Eingangs erläuterte die Technische Abteilung des Eisenbahn-Bundesamtes EBA die regelmäßigen Überprüfungen der Pegnitztalbrücken in den vergangenen Jahren, welche durch Brückenkontrolleure im Auftrag der DB durchgeführt würden. Bei der letzten Inspektion habe die Tiefe der „Querschnittsschwächung“ ein bis fünf Millimeter betragen; vier Brücken seien exemplarisch detailliert statisch geprüft worden. Das Thema „Flussstahl“ sei bereits seit 1978 aktuell, da in den alten Stählen ein erhöhter Stickstoffgehalt vorliege, der „zu unberechenbaren Ausbrüchen“ führen könne.
Gegen die Möglichkeit einer Reparatur der bestehenden Brücken führte der Vertreter der DB eine Reihe von Argumenten an: So seien die Errichtung einer sogenannten Feldwerkstatt und die Einhausung der Brücken im Pegnitztal nicht möglich, ebenso nicht das Anheben der Überbaue und deren Abtransport durch Lkw. Der Ausbau querschnittverminderter Stahlbauteile und das Ersetzen durch neues Material bedeute Risiken beim späteren Zusammenbau. Die Sanierung der Widerlager und Auflagebänke sei nur durch Teilabriss möglich.
Der Projektleiter des von der DB beauftragten Planungsbüros berichtete, dass man in der Vorplanung viele Varianten untersucht habe: Bei einem oben liegenden Fachwerk würde das Erscheinungsbild zu hoch sein. Eine Rohrfachwerkbrücke wäre wegen der aufwändigen Gründung nicht wirtschaftlich und bei unterspannten Trägern wäre die lichte Höhe (Staatsstraße) zu gering.
Deshalb habe man sich — in Abstimmung mit dem hochkarätig besetzten Brückenbeirat der DB — für Verbundrahmen („sichelförmige Stahlunterkonstruktionen“) mit Betonfahrbahn entschieden, da diese Form auch im Unterhalt günstiger sei.
Auf die drei Bauabschnitte eingehend (HZ berichtete) fasste er zusammen, dass im ersten Bauabschnitt (Planungsverfahren bereits abgeschlossen) für die beiden Brücken bei Eschenbach und vor Vorra Fachwerkkonstruktionen vorgesehen seien. Für den zweiten Bauabschnitt (Vorra – Neuhaus) sind die vorstehend erwähnten Verbundrahmenbrücken geplant und für den dritten Bauabschnitt (Neuhaus – Pegnitz) ebenfalls Stahlverbundrahmen-Brücken. Abschließend wies er darauf hin, dass ein ausführliches statisches Gutachten für vier der vorhandenen Brücken vorliege, welche aufgrund ihrer Belastung und ihres Erhaltungszustandes exemplarisch für die übrigen Pegnitztalbrücken gewählt wurden.
Der Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege betonte, dass sich der Denkmalstatus aus der „Überlieferung einschließlich der Veränderung“ ergebe, also die eigentliche Bauzeit und die Änderungen in den 1920er Jahren umfasse. Die Linie des Denkmalcharakters setze sich aus den einzelnen Brücken zusammen, alle seien erhaltungswürdig.
Ob eine der Brücken reparaturfähig sei, könne das Amt nicht sagen, denn diese Frage und die damit zusammenhängenden Kosten könne man derzeit nicht beurteilen. Jedenfalls sei man an der Erhaltung der Brücken interessiert, aber natürlich nur dann, wenn „das Salz nicht teurer als die Suppe“ komme, d. h. wenn nicht Unwirtschaftlichkeit und Unmöglichkeit der Erhaltung überwiegen würden.
Auch die Denkmalpflege halte keine Museumsbrücken für erstrebenswert, sondern prüfe, ob ein Baudenkmal nach neuen technischen Standards weiter zu nutzen sei. Allerdings seien die Brücken ohne Wenn und Aber Denkmäler, die Frage ihrer Erhaltungsfähigkeit eine andere. Das Eisenbahnbundesamt sicherte dem Landesamt für Denkmalpflege zu, die entsprechenden Unterlagen (Gutachten) vorzulegen.
Auf Kritik der DB und des Neuhauser Bürgermeisters über die Verfahrensweise der Eintragung in die Denkmalliste kam zur Antwort, dass die Pegnitztalbrücken schon länger Denkmäler seien, die Eintragung in die Denkmalliste ein „rein deklaratorischer Akt“ gewesen sei. Es wäre eigentlich Pflicht der DB gewesen, bei Brücken dieses (historischen) Baualters nachzufragen. Denn erst durch die Beteiligung des Marktes Neuhaus habe man von dem Vorhaben erfahren. Auch hier zeigte sich die Bahn bereit, den Denkmalschützern den schlechten Zustand der Brücken umfassend darlegen zu wollen.
Die anwesenden Kreisheimatpfleger verwiesen auf die sehr aktive Bürgerinitiative vor Ort. Das öffentliche Interesse und der öffentliche Druck seien groß. Sie unterstützten die Forderung des Denkmalschutzes, die Brückengutachten einsehbar und damit die Möglichkeit ihrer Reparatur und Erhaltung nachprüfbar zu machen.
So wurde abschließend eine bessere Einsicht in detaillierte Planungs- und Prüfungsunterlagen vereinbart, um dem Landesamt für Denkmalpflege eine qualifiziertere Beurteilung zu ermöglichen. Allerdings, so das Eisenbahnbundesamt, solle sich dadurch das Verfahren nicht wesentlich verzögern. Daran habe man keinerlei Interesse, so die Münchner Abordnung abschließend.
Fazit der Sitzung: EBA und alle anderen Anwesenden waren sichtlich bemüht um eine einvernehmliche Lösung zwischen Denkmalschutz und DB, schon im Hinblick auf das vorhandene Zeitproblem (Alterungsprozess der Brückenkonstruktionen usw.). Und so wurde von den Bahnvertretern versichert, sich auch mit der BI „Eisenbahnbrücken Pegnitztal“ in Verbindung setzen zu wollen. Die hat ihr nächstes Treffen schon am morgigen Freitag, 19.30 Uhr, im Gasthof Wolfsberg.
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